Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen um in die Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen zu werden?

  • Eine abgeschlossene Ausbildung als Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogischer Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent oder
  • Als Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in - Schwerpunkt Sozialpädagogik
  • Mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, Berufstheorie und Berufspraxis ( dies muss auch nachgewiesen werden).
  • Eine Allgemeine Hochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium Gesundheit erreicht hat oder
  • Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik / einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und
  • Zusätzlich bis zur Aufnahme einen vom Beruflichen Gymnasium / von der Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden oder
  • Eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit nachweisen kann

Werden die Zugangsvoraussetzungen zur Fachschule Sozialpädagogik im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent (besonderer Notenschnitt) nicht erreicht, besteht die Möglichkeit einer Neubewerbung. Für eine Neubewerbung müssen folgende berufliche Leistungen erfüllt werden:

 

einjährige sozialpädagogische Berufstätigkeit von mindestens 19,25 Stunden wöchentlich (Elementarbereich, Heimerziehung, Arbeit mit Menschen mit Behinderungen) oder der erfolgreiche Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule - Gesundheit und Soziales - in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik

 

Das Neubewerbungsverfahren umfasst folgende Bestandteile:

  • aussagefähiges Arbeitszeugnis (mit Nachweis der Arbeitszeiten)
  • schriftliche Reflexion der Berufstätigkeit
  • berufsbezogenes Kolloquium (eine Einladung erfolgt nach Eingang der Bewerbung durch die Schule)

Bei einer Neubewerbung ist eine vorherige Rücksprache mit der Schule unbedingt zu empfehlen!

 

 

Quelle: http://bbs1-stade.de/index.php/fachschule-bildungsgnge-152/71-sozialpaedagogik/36-sozialpdagogik-2-jhrig