Förderung und BAföG

In der Ausbildung besteht die Möglichkeit finanzielle Unterstützung durch die Stadt Buxtehude oder den Landkreis Stade zu erhalten. In diesem Abschnitt geben wir Ihnen eine kurze Übersicht zu den verschiedenen Möglichkeiten. 


Förderung durch die Hansestadt Buxtehude

 

Wer darf die Förderung beantragen?

  • Angehende Schüler/innen zum/zur Sozialpädagogische/r Assistent/in
  • Angehende Schüler/innen zum/zur Erzieher/in

 

Inhalt der Bewerbung

  • Motivationsschreiben
  • Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
  • Abschlusszeugnis der SPA Ausbildung
  • Schulplatznachweis in einer Berufsfaschule für Sozialpädagogik
  • Praktikumsplatznachweis für das erste Schuljahr in einer Einrichtung in Buxtehude

Was sind die Vorraussetzungen?

  • Die Praxiseinsätze in Einrichtungen der Hansestadt Buxtehude absolvieren
  • Im ersten Jahr Ihrer Berufstätigkeit als Erzieher/in in einer Einrichtung der Stadt Buxtehude zu arbeiten
  • Sollten Sie vor der geplanten Weiterbildung schon mindestens ein Jahr als SPA in einer Buxtehuder Einrichtung gearbeitet und einen festen Arbeitsvertrag gehabt haben, besteht die Möglichkeit, diesen alternativ zum Stipendium zu gleichen Bedingungen weiterzuführen
  • Sie werden dann für zwei Jahre freigestellt
  • Nach abgeschlossener Ausbildung verpflichten Sie sich mindestens 2 Jahre in Buxtehude zu arbeiten

 

Wie hoch ist die Vergütung?

  • Monatlicher Betrag von 1.250€ während der gesamten Ausbildung

 

Wer ist meine Ansprechperson während des Stipendiums?

 

Frau Rath

04161 5015121

 

 

Genauere Informationen zu der Förderung durch die Hansestadt Buxtehude erhalten sie hier!

 

Bewerbungen für das Schuljahr 2025/2026 werden Anfang 2025 entgegengenommen!


Förderung durch den Landkreis Stade

 

Ablauf der Bewerbung

  • Ab Januar nach Bewerbung an der Fachschule (z.B. Jobelmann-Schule) an den Landkreis an erzieherfoerderung@landkeis-stade.de schicken
  • Bewerbungsschluss ist der 20.02 jeden Jahres
  • Es folgt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch
  • Mitte Mai werden die Stipendienplätze entschieden
  • Sie müssen Ihre Schulplatzzusage zeitnah an den Landkreis senden
  • Bei Zusage zum Stipendium bekommen Sie eine schriftliche Benachrichtigung

 

Inhalt der Bewerbung

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnis aus der SPA Ausbildung o. vergleichbarer Qualifikation
  • Zusage der Fachschule

 

Wie sieht das Stipendium aus?

  • Modell I: unterstützt Schüler/innen, die direkt im Anschluss an die SPA Ausbildung, die Ausbildung zum/zur Erzieher/in fortsetzen
  • Modell II: unterstützt bereits berufstätige SPA, die eine Ausbildung zum/zur Erzieher/in anstreben

 

Wonach wird die Auswahl der Bewerber bewertet?

  • Vollständigkeit der Bewerbung
  • Persönlicher Eindruck im Vorstellungsgespräch
  • Soziale Kriterien ausgeführt in einem ausführlichen Motivationsschreiben

 

Welche Vergütung erhalte ich im Monat?

  • Modell I: monatliche Vergütung von 1250€
  • Modell II: monatliche Vergütung von 1650€ 

 

Wann beginnt das Stipendium?

  • Die Unterstützung beginnt mit dem ersten Tag der Ausbildung und endet zwei Jahre darauf am Tag der Zeugnisübergabe
  • Die Unterstützung wird ab dem ersten Schultag und ab dann immer zum ersten Tag des Monats bis zum Tag der Zeugnisübergabe ausgezahlt

 

Was sind meine Verpflichtungen?

  • Ein Jahr lang nach dem erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung in einer Einrichtung im Landkreis Stade zu arbeiten (variabel innerhalb von fünf Jahren umsetzbar)
  • Die Ausbildung an einer Berufsfachschule in Vollzeit zu absolvieren
  • Ihren Erstwohnsitz während der Ausbildung im Landkreis Stade gemeldet zu haben
  • Bei Veränderung Ihrer Adresse/Ihres Namens o.Ä. dem Landkreis Stade mitteilen
  • An jeweils zwei Vernetzungstreffen pro Jahr mit allen geförderten Schüler/innen an Brückentagen im Herbst und Frühjahr teilnehmen
  • 4 Wochen nach Ende der Ausbildung einen Erfahrungsbericht (Reflexion vom Stipendium & Ausbildung) verfassen und mit Ihrem Abschlusszeugnis an den Landkreis schicken (eine Din A4 Seite)
  • 4 Wochen nach Ende der Ausbildung folgt ein Abschlussgespräch mit den Ansprechpartnern des Landkreises 

 

Was ist, wenn ich meine Ausbildung abbreche?

  • Sie werden zu einem Gespräch eingeladen, um alle Fakten u klären und eine individuelle Entscheidung über eine Rückzahlung treffen zu können

 

Wer ist meine Ansprechperson während des Stipendiums?

 

Nathalie Viebrock                                                                                       Julia Friedemann               

04141 125189                                                                                             04141 125186

 

 

 

 

Download
Flyer Stipendium SPA- und Erzieher/innen Ausbildung
kita_erzieher_a5_2024.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.0 MB

 

Genauere Informationen zur Förderung durch den Landkreis Stade erhaltet ihr hier!

Bewerbungen für das Schuljahr 2025/2026 werden Anfang 2025 entgegengenommen!


Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) / "Meister-BAföG"

 

Wie kann ich meinen Antrag stellen?

  • Online unter www.nbank.de

 

Was wird gefördert?

  • Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit- und in Teilzeitform, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, entsprechenden landes- oder bundesrechtlichen Regelungen vorbereiten oder als Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft abgeschlossen werden
  • Berufliche Aufstiegsfortbildungen aufsteigend auf jede Fortbildungsstufe der höherqualifiezierenden Berufsbildung

Wer wird gefördert?

  • Personen, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung qualifizieren wollen (Erzieher/-innen)

Wie sehen die Förderleistungen aus?

  • Maßnahmebeitrag bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen in tatsächlicher Höhe bis maximal 15.000€
  • Erstellung der fachpraktischen Arbeit des Meisterstücks bis zur Hälfte der notwenigen Materialkosten, höchstens 2.000€
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Höhe von 150€ monatlich pro Kind
  • Unterhaltsbeitrag für...

         ...Ledige ohne Kind: 882€

         ...Verheiratete ohne Kind: 1.117€

         ...jedes Kind: 235€

 

Was sind die Vorraussetzungen?

  • Wohnsitz in Niedersachsen oder Bremen
  • Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • Lehrveranstaltungen in Vollzeit finden wöchentlich an vier Werktagen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtstunden statt, schließen innerhalb von 36 Monaten ab und sind maximal für 24 Monate förderfähig
  • Die Förderung ist zweckgebunden und setzt eine regelmäßige Teilnahme voraus

 

 

Sie möchten sich noch ausführlicher erkundigen? Klicken Sie hier!


zuletzt aktualisiert am: 28.10.2024, von Lea Hofer (Lilli und Emina) FSP24