Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2020
Entgelttabelle TVÖD SuE 2020 |
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Entgelttabelle mit Monatswerten |
Quellen:
Gültigkeit der Tabelle 01.03.2020 - 31.08.2020
Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/sue?id=tvoed-sue-2020&matrix=1 Stand. 10.12.2019
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozial-_und_Erziehungsdienst [17.02.2020]
Dies ist der Stundenplan der FSP 20, wie er im Februar eingesetzt wurde. Dieser Stundenplan dient als Anschauungsmaterial und ist daher nur ein Beispiel und enthält keinerlei Verbindlichkeit.
Um es kurz zu erläutern:
Foto: Michelle Knuth
Liebe Leserinnen und Leser,
Uns, den Schülerinnen und Schülern der FSP 19 hat das Bearbeiten unserer Webseite sehr viel Freude bereitet. Wir haben die wichtigsten Informationen unserer Ausbildung bereitgestellt und Euch auf dem Laufenden gehalten.
Auch wir konnten dadurch viele neue Erfahrungen sammeln und sind nun bereit dieses Projekt an die nächste FSP abzugeben.
Die Schülerinnen und Schüler der FSP 20 werden ab September 2020 für Euch da sein und von neuen relevanten Themen berichten.
In diesem Sinne verabschiedet sich das Team der FSP 19 von Euch und wünscht schöne Sommerferien!
Ein weiteres Arbeitsfeld eines/-er ausgebildeten Erziehers/-in ist unter anderem die Arbeit mit Kindern im Alter von null bis sechs Jahren in Kindertagestätten. Um zu erfahren, wie diese Einrichtungen die Krisensituation aufgenommen und wie sie aktuell damit umgehen, haben wir ein Interview mit Kerstin Wichern vom Amt für Jugend und Familie geführt.
Foto: Nadine Reincke
Frau Wichern berichtet, dass die Bekanntgabe der Maßnahmen bezüglich des Corona – Virus‘ ein großer Schock für alle Kitas war. Die Leitungen und Fachkräfte hatten keine ausreichende Vorbereitungszeit, da sofortiges Handeln notwendig war. Dennoch haben die Eltern volle Unterstützung gezeigt und ihre Kinder, wenn es ihnen möglich war, zu Hause behalten. Dies erleichterte die Einrichtungen erheblich, da so die ersten Notgruppen angemessen eingeteilt werden konnten. Vorgegeben waren fünf Kinder pro Gruppe von denen beide Elternteile in systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten. Eine Voraussetzung ist es, dass diese Gruppen von Kindern innerhalb der Einrichtung nicht aufeinandertreffen. Auch zu bedenken war, dass einige Erzieher/innen aufgrund eigener Kinder oder eigenem Risiko nicht in den Notgruppen eingesetzt werden können.
Auf die Frage welche Regeln und Schutzmaßnahmen in Kindertagesstätten angewendet und vermittelt werden, hat sie uns mitgeteilt, dass die Kitas diese Entscheidungen eigenständig treffen, da die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Demnach hat jede Tagesstätte andere Maßnahmen getroffen, Pflicht ist jedoch die Einhaltung und Umsetzung des Rahmenhygieneplans. Eine zusätzliche Regelung ist die Aussetzung des Kindertagesstättengesetzes. Dies bedeutet, dass das Gesetz, nach dem jede Kindertagestätte verpflichtet ist zu arbeiten, vorrübergehend außer Kraft gesetzt wurde. Stattdessen haftet zeitweilig das Infektionsschutzgesetzt und der Rahmenhygieneplan.
Innerhalb der Kitas wurden Wegemanagements konzipiert. Beinhaltet sind ein Zeitmanagement für die Bring- und Abholphasen, damit sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig in den Fluren aufhalten, Wegweiser die einen kontaktfreien Durchgang ermöglichen und die Regelung, dass Erzieher/innen und Kinder keine Maske tragen sollen, da es für die Kinder wichtig ist die Mimik der Erwachsenen zu sehen, um sie deuten zu können. Für Eltern, die sich selbst als Risikogruppe einschätzen, ist es optional eine Maske zu tragen.
Im Alltag werden regelmäßig Gegenstände und die Hände desinfiziert, um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Den Kindern werden diese Regeln spielerisch und lebensnah erklärt. Um die Kinder über das Thema „Corona“ aufzuklären, werden Bücher bereitgestellt, Gesprächsrunden im Morgen- und Mittagskreis geführt und gemeinsame Maßnahmen zur Hygiene entwickelt. Diese Aspekte unterstützen die Kinder dabei ihre Angst zu verlieren. Trotz der Abstandsregelung ist es erlaubt ein Kind über Körperkontakt zu trösten, um die bereits entstandene Bindung zwischen Erzieher/in und Kind bestehen zu lassen. Auch die Aufteilung der Räume bedarf einer konkreten Einteilung, da diese von mehren Gruppen gleichzeitig genutzt werden. Besonders die Mensa oder Bewegungs- und Waschräume sind davon betroffen. Einrichtungen, die ein offenes Konzept leben, sind gezwungen in den Stammgruppen zu arbeiten.
Uns hat interessiert, ob nach der Schließung der Einrichtungen eine erneute Eingewöhnung stattfinden muss und wie die neuen Kinder eingewöhnt werden. Frau Wichern hat hier zu berichtet, dass grundsätzlich alle Kinder wieder eingewöhnt werden müssen, da es einerseits eine große Umgewöhnung für die Kinder aus den Notgruppen ist, wenn die Gruppen plötzlich wieder vollzählig sind, andererseits aber auch für die Kinder, die nach so einer langen Zeit zu Hause wieder in die Kita kommen. Hierfür sind strukturierte Abläufe der Erzieher/innen und Rituale nötig, die den Kindern wieder Sicherheit geben. Um den Kontakt zwischen Kindern, die nicht in die Notgruppen gehen konnten, und den Fachkräften aufrecht zu erhalten, wurden verschiedene Mittel, wie Briefe oder Telefongespräche, genutzt. Sehr einfallsreich war eine Schnitzeljagdorganisiert von einer Kita, die die Kinder mit ihren Eltern bewältigen konnten.
Für die neuen Kindern sind die herkömmlichen Eingewöhnungsmodelle momentan nicht anwendbar, da sich sonst zu viele Menschen in einem Gruppenraum aufhalten. Diese Situation bereitet den Erzieherinnen und Erziehern große Sorgen, da noch kein perfektes Eingewöhnungsmodell gefunden wurde. Frau Wichern teilte uns verschiedene Möglichkeiten, zur Umsetzung der Eingewöhnungsphasen mit. Am günstigsten ist ein Kennenlerntreffen zwischen Eltern, Erzieher/in und Kind am Nachmittag. Im nächsten Schritt lernen sich die Kinder untereinander kennen. Um ihnen in der Eingewöhnungszeit Sicherheit zu vermitteln, wird den Elternteilen ein vorbereiteter Platz zur Verfügung gestellt, sodass der Sicherheitsabstand weiterhin eingehalten werden kann. Für Krippenkinder ist die Situation nochmal komplexer, da sie noch stärker auf die Sicherheit und die Unterstützung der Eltern angewiesen sind. Daher versuchen die Einrichtungen Geschwisterkindern einen Aufenthalt in derselben Gruppe zu ermöglichen.
Um Eltern zu unterstützen wurden Gemeinderäumlichkeiten zur Verfügung gestellt, sodass Sondergruppen im Rathaus möglich gewesen wären. Elternteile können sich bei Fragen zur Situation an die Kommune und die Träger der Kitas wenden und sich untereinander zusammenschließen, um die Kinder gemeinsam zu betreuen. Dabei dürfen drei Haushalte insgesamt fünf Kinder zeitgleich betreuen.
Einer der größeren Rückschläge in dieser Zeit ist, dass Pädagoginnen und Pädagogen die Förderung und Bildung der Kinder momentan ausschließen müssen, um eine Betreuung unter den jetzigen Umständen zu ermöglichen. Positiv zu sehen ist jedoch, dass Bereiche wie die Jugendarbeit und Vereine in kleingruppen langsam wieder aktiv werden.
Was uns am meisten während des Interviews mit Frau Wichern bewegt hat, war ihre Aussage: „Man hat den Kindern ihre komplette Kinderwelt genommen.“, da sie nicht mehr in die Kita gehen, sich in ihrer Freizeit nicht mit Freunden treffen oder auf den Spielplatz gehen dürfen.
Nach diesem Interview haben wir erkannt wie viele Schwierigkeiten diese Situation mit sich gebracht hat, aber auch wie kreativ der Landkreis, die Eltern und die Einrichtungen darauf reagiert haben.
Liebe FSP 18A und FSP 18B,
in den letzten vier Jahren habt ihr Euch ausprobiert, Erfahrungen gesammelt und Euch selbst übertroffen. Trotz des holprigen Endes aufgrund der Corona – Krise seid ihr stark geblieben und habt erfolgreich Euren wohlverdienten Abschluss erreicht.
Einige von Euch haben einen Antrag gestellt, früher aus der Schule entlassen zu werden, um direkt ins Berufsleben durchzustarten.
Wir, die FSP 19, wünschen allen Schülerinnen und Schülern aus den Klassen FSP 18A und FSP 18B viel Erfolg und gutes Gelingen im zukünftigen Berufsleben und weiteren Lebensweg.
Ein Arbeitsfeld eines/-er ausgebildeten Erziehers/-in ist unter anderem die Jugendarbeit. Wir haben uns gefragt, wie es in der Kinder- und Jugendarbeit während des Lockdowns und danach abgelaufen ist. Dazu haben wir uns mit Marc Olszewski unterhalten.
Die plötzliche Konfrontation mit den Auflagen, die zur direkten rechtsverbindlichen Schließung am 16. März 2020 führte, war vorerst nicht fassbar und schwer von den Ausmaßen zu begreifen. Zu Beginn war nicht absehbar, von welchem Zeitraum gesprochen werden würde, sodass auch eine längerfristige Planung zu dem Zeitpunkt nicht möglich war. Durch die Schließung nahmen die Mitarbeiter vorerst Urlaub, Überstunden und gingen in Planungsphasen über, da ein Großteil der Arbeit (offener Bereich) wegfiel. „Die Schließung von Jugendhäusern kann über einen kurzen Zeitraum überbrückt und verkraftet werden, bei einer längeren Phase sind die Konsequenzen nicht vorhersehbar. Die damalige Situation im April ließ eine Planung für den Sommer nicht zu, zumal es keine Regelungen gab.“, so Marc Olszewski. Daraus folgte, dass Aktivitäten, wie zum Beispiel die Ferienfahrten und das Sommerferienspaßprogramm, abgesagt werden mussten.
Wie in anderen Berufszweigen wurde im Büro der Stadtjugendpflege im Schichtbetrieb und im Homeoffice gearbeitet. Es mussten neue Kommunikationsmöglichkeiten gefunden werden, wodurch es Videokonferenzen und regelmäßige Telefonate gab.
Bundesweit gab es verschiedene Konzepte zur Aufrechterhaltung des Kontaktes mit der Klientel, wie zum Beispiel Tanzangebote per „Webinar“ oder persönliche Kommunikation über Videochat. In Stade gibt es für die Stadtjugendpflege noch nicht die Möglichkeit, einen Kontakt über soziale Medien herzustellen.
Für die Familiensysteme ist die derzeitige Situation eine Belastung. Es werden noch einmal die sozialen Unterschiede deutlich und nicht jede Familie hat die Möglichkeit die Kinder zu beschäftigen.
Wie geht es weiter?
Für die Kinder und Jugendlichen spielen die Angebote der Stadtjugendpflege eine signifikante Rolle in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Bevor aber geöffnet werden kann müssen die Vorgaben eines Hygiene- und Sicherheitskonzept auf Grundlage der aktuellen Verordnung vom 22.05.20 umgesetzt werden. Das Team hatte die Aufgabe sich zu überlegen wie die Hygiene- und Abstandsregelungen während eines Angebotes umgesetzt werden können, um das Infektionsrisiko zu mindern. Die Landesregierung hat dazu bisher keine Vorgaben geliefert, die Stadtjugendpflege orientierte sich bei der Entwicklung eines Konzeptes an den Vorgaben für den schulischen Kontext und Kitabereich.
Die Verordnung vom 22.05. gibt zum Beispiel vor, dass sich in einer Einrichtung nicht mehr als zehn Personen während eines Angebotes aufhalten dürfen, unabhängig von der Größe. Durch diese Vorgabe werden die Möglichkeiten der Angebote erheblich eingeschränkt.
Des Weiteren war die Frage nach der Einhaltung der Grundprinzipien zu klären. Zum Beispiel die Grundprinzipien der Jugendarbeit, Freiwilligkeit, Offenheit, Lebenswelt- und Sozialraumorientierung, Selbstbestimmung, Partizipation stehen größtenteils im Konflikt mit den Auflagen.
„Die Grundprinzipien spiegeln die Haltung aller Pädagoginnen wieder. Durch diese Vorgaben müssen wir als Pädagogen neben der allgemeinen Aufsichts- und Fürsorgepflicht nun auch eine ordnungspolitische Rolle einnehmen, weil wir permanent die Einhaltung der Auflagen überprüfen müssen.“, so Marc Olszewski.
Die aktuelle Situation und die Auflagen können sich jederzeit verändern. Die Entwicklungen und Lockerungen von Auflagen sind bundesweit sehr unübersichtlich, so können sich auch im Bereich der Jugendarbeit jederzeit Veränderungen ergeben.
Um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, könnt ihr auf der Seite der Landesregierung die neusten Vorschriften nachlesen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Nach mehr als zwei Monaten schulfreier Zeit wird die FSP-Unterstufe ab dem 25.05.2020 wieder die Jobelmannschule besuchen. Die Klasse ist in zwei Gruppen aufgeteilt und im wöchentlichen Wechsel wird dann die jeweilige Gruppe, unter den aktuell erforderlichen Bedingungen, Unterricht haben. In den Wochen, in denen die jeweiligen Gruppen nicht in der Schule präsent sind, werden sie das "Lernen zuhause" fortsetzen.
Erzieher/innen gehören wie viele Menschen aus dem sozialen Bereich zu den sogenannten "essential Workers". Sie sind dem Virus besonders stark ausgesetzt, denn Gesellschaft und Wirtschaft können nicht auf sie verzichten. Doch statt die prekären Verhältnisse zu verbessern, in denen Erzieher/innen wie auch Pflegekräfte arbeiten wird auf Balkonen für sie geklatscht -wow.
Dabei ist der Umstand keineswegs ein neuer, auch auf dieser Website haben frühere Schüler/innen schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass der Nostand in vielen Einrichtungen längst Alltag ist. Passiert ist nichts. Und das, obwohl die ins unserem und verwandten Berufsständen organisierte Reproduktionsarbeit unabdingbar ist, für alle Arbeitenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Deren Arbeitskraft stünde der Wirtschaft gar nicht zur Verwertung bereit, wenn wir nicht in den Kitas, Jugendzentren und Pflegeeinrichtungen arbeiten würden.
Es wird in diesen Zeiten viel von Wertschätzung geredet. Und natürlich, Wertschätzung der eigenen Arbeit ist immer gut und wichtig, besonders in sozialen Berufen, deren gesellschaftliches Prestige ohnehin äußerst gering ist. Doch von Wertschätzung allein kann sich niemand etwas kaufen. Die Bedingungen unter denen sich die Menschen im sozialen Bereich bis zum Burnout verausgaben, müssen endlich verbessert werden. Statt einem Applaus vom Balkon brauchen Erzieher/innen Unterstützung, bei der Durchsetzung ihrer Forderungen. Klatscht lieber beim nächsten Kita-Streik, statt diesen zu ignorieren oder drüber zu nörgeln.
Das Gerede von Helden schadet hier auch mehr, als dass es nützt. Helden tun was sie tun für Ruhm, der Anerkennung wegen. Wie alle Menschen in unserer Gesellschaft arbeiten jedoch auch Menschen in sozialen Berufen nicht zuletzt, weil sie es müssen um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Lieber werden hier prekär Beschäftigte zu Helden verklärt, anstatt sich ihrer Sorgen und Bedürfnisse anzunehmen, welche in dieser "Krise" noch stärker als sonst mit dem gesellschaftlichen Verwertungszwang in Konflikt geraten.
Die einmaligen Boni, welche jetzt gönnerhaft von einigen Seiten für Erzieher/innen und Co. ins Spiel gebracht werden, lenken dabei nur ab. Langfristige Lösungen müssen her um die belastenden Bedingungen in den Einrichtungen zu beheben. Die Löhne müssen rauf, die Ausbildung standardmäßig bezahlt werden und die Mitbestimmungsrechte in politischen Prozessen gewahrt und ausgebaut. Solange dies nicht geschieht sind 1500€ Boni ein Tropfen auf dem heißen Stein und Klatschen vom Balkon klingt wie Hohn.
Natürlich, die meisten Leute meinen es gut, sie klatschen aus ehrenwerten Motiven oder auch bloß aus schlechtem Gewissen. Doch wer Erzieher/innen und anderen sozial Arbeitenden helfen möchte muss diesen auch zuhören, sie ernstnehmen und ensprechtend konsequent handeln. Das wäre einen Applaus wert.
M.H., FSP 19
(Der Kommentar spiegelt die Ansichten des Autors und nicht notwendigerweise in allen Bereichen die der gesamten FSP wieder)
Am Montag, den 16.03.2020 wurden alle Schulen in Niedersachsen auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus geschlossen.
Seit Mittwoch, dem 22.04.2020 nehmen alle Klassen der Jobelmannschule am "Lernen zu Hause" teil. Dieses findet über verschiedene Lernplattformen, wie "Moodle", "HumHub" oder andere
Kommunikationswege statt. Die Lehrer stellen Aufgaben und Arbeitsblätter auf diesen Lernplattformen zur Verfügung, welche von uns, also den Schülern/Schülerinnen bearbeitet wird und anschließend
an die Lehrer zurück gesendet wird. In dieser besonderen Zeit ist es wichtig, dass die Schüler und Schülerinnen eigenständig an diesen Aufgaben arbeiten um nicht zu viel Lernstoff zu verpassen.
Das heißt also, dass wöchentlich neue Aufgaben zu dem jeweiligen Fach geschickt werden.
Die Schüler/innen haben dann eine vorgeschriebene Zeit, in der die Aufgaben bearbeitet werden müssen, damit die Lehrer diese bewerten können.
Da keine Klassenarbeiten geschrieben werden können, oder mündliche Noten benotet werden können, dient dieser Weg zu einer anderen Benotung.
Im ersten Ausbildungsjahr der FSP ist es möglich sein Praktikum in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen zu absolvieren. Oft entscheiden sich Auszubildende der FSP aus Unsicherheit gegen diese Möglichkeit. Man sollte sich die Chance etwas Neues kennenzulernen und auszuprobieren, aber nicht nehmen lassen. Gerade die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen kann sich positiv auf das eigene Selbstbewusstsein, Durchsetzungsvermögen und Durchhaltevermögen auswirken. Voraussetzungen für diese Arbeit sollten Freundlichkeit, Offenheit und Geduld gegenüber diesen Menschen sein.
Eine mögliche Einrichtung für ein solches Praktikum könnte die Förderschule Ottenbeck sein. Dort werden Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich der geistigen Entwicklung unterrichtet. Die Förderschule verfügt im Haupthaus im Schuljahr 2019/ 2020 über 15 Klassen von Klasse 1 - 12 und ca. 90 Schüler/ innen. Das Besondere an der Arbeit ist es jedes Kind nach seinen individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen zu fördern und mit der weitestmöglichen Selbstständigkeit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Dazu muss eine enge Beziehung zu den Kindern aufgebaut werden.
Zu den Aufgaben eines Erziehers/ einer Erzieherin in diesem Bereich gehören z.B. unterstützende erzieherische Maßnahmen während der Unterrichtszeit, Betreuung der gemeinsamen Essenszeiten und die Unterstützung bei alltäglichen Prozessen der Kinder. Die Erzieher/ innen begleiten die Schüler über den gesamten Tag in der Einrichtung und sind deshalb wichtige Bezugspersonen.
Die größten Unterschiede zu einer Kindertagesstätte sind vor allem die zeitlich enger strukturierten Abläufe und eine klare Führung. Die klare Führung ist für die Kinder wichtig, weil man nicht davon ausgehen kann, dass sie Entscheidungen für sich selber treffen können, z.B. das Anziehen bei kalten Temperaturen.
Aus eigener Erfahrung kann ich ein Praktikum in der Förderschule Ottenbeck nur empfehlen, ich fühlte mich dort gut aufgenommen und angeleitet. Praktikanten sind in der Förderschule immer gerne gesehen.
Am 01.03.2020 tritt ein neues Gesetz zur Impfpflicht in Kraft. Dieses besagt, dass alle Kinder und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Gemeinschafts- oder Flüchtlingsunterkünften gegen Masern geimpft sein müssen. Können sie diese Impfung nicht nachweisen, drohen Bußgelder bis zu 2500€ oder der temporäre Ausschluss aus der Einrichtung. Dieses Gesetz entstand aus dem Umstand heraus, dass die allgemeinen Impfzahlen in den letzten Jahren zurückgegangen sind, wodurch die Herdenimmunität nicht mehr ausreichend gegeben ist. Die Herdenimmunität schafft einen umfassenden Schutz für z.B. alle Bürger Deutschlands, wenn über 94% aller Menschen geimpft sind. Dadurch werden auch diejenigen geschützt, die sich aus unterschiedlichen Gründen (Alter, gesundheitliche Gründe) nicht impfen lassen können.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/masern-bundestag-beschliesst-impfpflicht-fuer-kita-kinder-und-kita-mitarbeiter-a-1296471.html [Stand: 20.02.20]
Neue Ausgabe des Handbuchs zur sozialpädagogischen Ausbildung
Ab dem Schuljahr 2019/2020 wird es eine neue Ausgabe des Handbuchs zur sozialpädagogischen Ausbildung geben.
In dem Handbuch werden Euch die jeweiligen Ausbildungsverläufe erläutert. Außerdem enthält es entsprechende Arbeitshilfen.
Herunterladen könnt Ihr Euch das Handbuch als PDF unter dem Punkt Sonstiges!
Seit dem 1. Januar 2019 ist das Gute-Kita-Gesetz gestartet. Was hat es sich mit dem neuem Gesetz überhaupt auf sich? Was stellt es dar?
Mit diesem Gesetz werden den Ländern vom Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro für die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt.
Dabei umfasst die Qualitätsentwicklung in der Kinderbetreuung 10 Handlungsfelder:
Bedarfsgerechtes Angebot
* Anpassung der Öffnungszeiten
* individuelle Förderung der Kinderbetreuung
Guter Betreuungsschlüssel
* für eine bestimmte Kinderanzahl muss eine Mindestanzahl an Erzieher/innen anwesend sein
Qualifizierte Fachkräfte
* mehr Erzieher/innen in die Kitas
Starke Kita – Leitungen
* Stärkung der Leitungen, d. h. mehr Planungs – und Organisationsfreiraum
Kindgerechte Räume
* Gestaltung und Ausstattung der Räumlichkeiten verbessern
Gesundes Aufwachsen
* Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
Sprachliche Bildung
* Sprachförderung
Starke Kindertagespflege
* Stärkung der Tagespflegepersonen durch Qualifizierungen und verlässlichen Vertretungsregelungen
Netzwerke für mehr Qualitätsentwicklung
*intensive Zusammenarbeit der Länder und Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe
Vielfältige pädagogische Arbeit
* Kinderschutz und Kinderförderung stehen im Vordergrund
Durch die Verbesserung dieser Handlungsfelder haben alle Kinder ab sofort die gleichen Ausgangschancen. Aber auch die Eltern werden bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.
Beispielsweisen können Familien mit geringem Einkommen finanziell entlastet werden, da sie nun die Betreuungsplätze nicht mehr bezahlen müssen. Weitere Maßnahmen für die Gebührenentlastung ist die soziale Staffelung bei den Elternbeiträgen.
Das Gute-Kita-Gesetz sorgt für bessere Arbeitsbedingungen für Erzieher/innen sowie für Tagesväter und Tagesmütter. Somit ist gegeben, dass das Wissen und Können der Fachkräfte besser eingesetzt werden.
Jedes Bundesland kann das bereitgestellte Geld so nutzen, dass es für sich und seine Kitas gut aufgeteilt wird. Daber ist das Ziel der Qualitätsentwicklung zum Einen nicht bundeseinheitlich, zum Anderen wird es nicht 100%ig umgesetzt werden können.
Einige der Bundesländer investieren die bereitgestellten Gelder, damit die Betreuung beitragsfrei wird, andere wiederum in die Qualität ihrer Einrichtung, angefangen in den Räumlichkeiten über Qualifizierungen ihrer Mitarbeiter und Leitung bis hin zu einem besseren Betreuungsschlüssel.
Allerdings bringt es nichts, nur die vorhandenen Fachkräfte zu fördern oder die Kitas auszustatten, wenn es an Erzieher/innen mangelt, um einen besseren Betreuungsschlüssel gewährleisten zu können und damit eine qualitativ gute Arbeit leisten zu können.
Unser Meinung nach sollten die Gelder auch dafür eingesetzt werden, einen Anreiz und eine Motivation zu schaffen den Beruf eines/r Erzieher/in zu erlernen.
Quellen:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/das-gute-kita-gesetz/128214
www.cdu.de/gute-kita-gesetz 181112-gute-kita-gesetz-faq.pdf
www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/So-setzen-die-Bundeslaender-das-Gute-Kita-Gesetz-um
Seit dem 13.01.2020 befindet sich die FSP Unterstufe im Praxisblock. Von Montag bis Donnerstag besuchen die SchülerInnen die verschiedensten Praxiseinrichtungen. Das besondere an diesem Praktikum ist, dass neue Arbeitsfelder entdeckt werden. In diesem Ausbildungsjahr arbeiten wir mit Kindern über sechs Jahren, Menschen mit Beeinträchtigungen, in Jugendhäusern und vielen weiteren Bereichen. Allerdings haben wir unseren gewohnten Bereich in den Kindertagesstätten verlassen. Dies bringt neue Ängste, aber auch viele neue Erfahrungen für die SchülerInnen mit sich.
Nun sind auch schon die ersten drei Wochen im neuen Arbeitsfeld vorbei und wir konnten in unseren Praxiseinrichtungen ankommen. Da dieses Praktikum bis Mitte April geht, steht bei einigen SchülerInnen nun schon bald die erste benotete Aktivität an.
Es bleiben also weiterhin viele neue Erfahrungen offen.
Am Mittwoch, dem 08. Januar 2020 fuhren wir im Rahmen des Religionsunterrichts mit Herrn Pankop und unserer Klassenlehrerin Frau Faust für einen Tagesausflug nach Hamburg.
Der Tag startete mit einem Besuch in der Moschee der Islamischen Gemeinde Harburg e.V.. Dort nahmen wir an einer Moscheeführung teil. In der Gesprächsrunde mit dem Imam im Gebetsraum erfuhren wir mehr über die Geschichte der Moschee, den Alltag in der Moschee und die Religion des Islams. Außerdem gab es Raum, um eigene Fragen zu stellen. Anschließend wurden uns die Einrichtung des Gebetsraums und die anderen Räumlichkeiten der Moschee gezeigt. Zusätzlich wurden wir eingeladen, uns das Mittagsgebet anzuschauen. Dies war für uns als angehende Erzieher/innen eine sehr interessante Erfahrung. Vor allem, da diese Religion bei vielen Kindern und Jugendlichen in den pädagogischen Einrichtungen, in denen wir arbeiten, ein Teil des Alltags ist.
Nach dem Besuch der Moschee fuhren wir in den Hamburger Stadtteil Sankt Georg. Dort besuchten wir die AIDS-Seelsorge. Wir sprachen mit einer Mitarbeiterin über HIV und AIDS. Der Besuch wurde in Form einer offenen Gesprächsrunde und einer Arbeitsphase in Kleingruppen strukturiert. Auch hier bekamen wir die Möglichkeit, unsere Fragen zu stellen. Dabei erfuhren wir mehr über den gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema AIDS und den Betroffenen, besonders im Wandel der letzten drei Jahrzehnte.
Anschließend besichtigten wir den St. Marien-Dom in Hamburg.
Gegen Abend stärkten wir uns in einem Restaurant bei einem gemeinsamen Abendessen.
Der Tag endete mit einem Besuch des Thalia Theaters. Dort schauten wir uns das Theaterstück "Orpheus - eine musische Bastardtragödie frei nach dem Mythos" an.
Wie jedes Jahr fand kurz vor den Weihnachtsferien das traditionelle Weihnachtsvolleyballturnier statt, indem Mannschaften aus den Berufsklassen aller Abteilungen dran teilnahmen. Die Mannschaften mussten sich in zwei Vorrunden, die jeweils morgens in der 1. Stunde stattfanden, für die Finalrunde am Nachmittag qualifizieren. Auch einige Schüler*innen der FSP Klassen nahmen dran teil. Jedoch schafften sie es leider nicht in die Finalrunde. Doch das war nicht schlimm, denn der Spaß stand hierbei im Vordergrund und der war auch da. Nun stehen die verdienten Weihnachtsferien für die Schüler*innen an.
Allen eine fröhliche Weihnachtszeit und dann einen guten Rutsch in ein hoffentlich gesundes neues Jahr!